Privatarzt vs. Kassenarzt: Unterschiede, Kosten und Wartezeiten

Zwei Systeme, ein Land — wie kann das sein?

Privatarzt vs. Kassenarzt: Unterschiede, Kosten und Wartezeiten

Deutschland leistet sich etwas, das es in kaum einem anderen Land gibt: ein duales Gesundheitssystem. Rund 73 Millionen Menschen sind gesetzlich versichert (GKV), etwa 9 Millionen privat (PKV). Und obwohl beide Gruppen im selben Land zum selben Arzt gehen können, unterscheidet sich die Erfahrung oft drastisch. Kürzere Wartezeiten hier, längere dort. Mehr Leistungen da, weniger hier. Wer als Kassenpatient mal versucht hat, zeitnah einen Termin beim Dermatologen zu bekommen, weiß genau, wovon die Rede ist.

Aber was genau unterscheidet einen Privatarzt von einem Kassenarzt? Und wann macht es als gesetzlich Versicherter Sinn, einen Privatarzt aufzusuchen? Schauen wir uns das nüchtern an — ohne ideologische Brille, aber mit einem klaren Blick auf die Fakten.

Kassenarzt und Privatarzt: Was bedeutet das eigentlich?

Zunächst ein verbreiteter Irrtum: "Kassenarzt" und "Privatarzt" sind keine zwei verschiedenen Ärzte-Typen mit unterschiedlicher Ausbildung. Die medizinische Qualifikation ist dieselbe. Der Unterschied liegt in der Zulassung und der Abrechnung.

Ein Kassenarzt (korrekt: Vertragsarzt) hat eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Er darf gesetzlich Versicherte behandeln und rechnet über die KV mit den Krankenkassen ab. Dafür unterliegt er dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) — einem Katalog, der festlegt, welche Leistungen er erbringen darf und wie viel er dafür bekommt. Und hier liegt der Hund begraben: Die EBM-Vergütung ist gedeckelt. Ab einer bestimmten Patientenzahl pro Quartal sinkt die Vergütung pro Patient drastisch.

Ein Privatarzt (oder: privatärztlich tätiger Arzt) hat keine KV-Zulassung und behandelt ausschließlich Selbstzahler und Privatversicherte. Er rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab — und die liegt in der Regel deutlich über den EBM-Sätzen. Kein Budget, keine Deckelung, keine Regressgefahr.

Dazwischen gibt es eine Grauzone: Viele Kassenärzte behandeln auch Privatpatienten. Sie haben dann zwei Abrechnungssysteme — EBM für Kassenpatienten, GOÄ für Privatpatienten. Und genau das schafft die Anreizstruktur, die zu den bekannten Wartezeitunterschieden führt.

GOÄ vs. EBM: Was der Arzt verdient — und warum das für Sie relevant ist

Um die Wartezeitproblematik zu verstehen, muss man die Abrechnungssysteme zumindest grob kennen. Keine Sorge, es wird nicht zu technisch.

Der EBM weist jeder ärztlichen Leistung eine Punktzahl zu. Ein Punkt ist derzeit etwa 12 Cent wert. Eine reguläre hausärztliche Beratung bringt dem Arzt damit rund 15 bis 20 Euro. Klingt wenig? Ist es auch. Dazu kommt die sogenannte Budgetierung: Behandelt ein Kassenarzt mehr Patienten als sein Regelleistungsvolumen vorsieht, sinkt die Vergütung pro Patient weiter. Ab einem bestimmten Punkt arbeitet er quasi umsonst.

Die GOÄ funktioniert anders. Hier gibt es einen Gebührensatz pro Leistung, der mit einem Faktor multipliziert wird. Der Regelsatz liegt beim 2,3-fachen, bei besonders aufwändigen Leistungen kann der Arzt den 3,5-fachen Satz abrechnen. Keine Budgetierung, keine Deckelung. Dieselbe Beratung, die nach EBM 15 Euro bringt, kann nach GOÄ 50 bis 80 Euro kosten.

Verstehen Sie jetzt, warum ein Kardiologe in Hamburg dem Privatpatienten vielleicht eher einen Termin nächste Woche gibt als dem Kassenpatienten? Es ist keine böse Absicht — es ist Betriebswirtschaft.

Wartezeiten: Wie groß ist der Unterschied wirklich?

Privatarzt vs. Kassenarzt: Unterschiede, Kosten und Wartezeiten - illustration

Studien des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und der Bertelsmann Stiftung belegen seit Jahren dasselbe Muster: Privatversicherte warten im Schnitt drei bis vier Mal kürzer auf einen Facharzttermin als Kassenpatienten.

Bei einem Orthopäden: Kassenpatient im Schnitt 24 Tage, Privatpatient 7 Tage. Beim Neurologen: Kassenpatient 37 Tage, Privatpatient 12 Tage. Beim Radiologen fürs MRT: Kassenpatient 6 Wochen, Privatpatient 1 Woche.

Und das sind Durchschnittswerte. In bestimmten Regionen und Fachrichtungen ist die Schere noch größer. Ein Freund von mir, Kassenpatient in einer mittelgroßen Stadt in Niedersachsen, hat mal fünf Monate auf einen Termin beim Gastroenterologen gewartet. Als Privatpatient hätte er ihn in zwei Wochen gehabt. Solche Geschichten kennt praktisch jeder.

Können Kassenpatienten zum Privatarzt gehen?

Ja — aber es wird teuer. Wenn Sie als gesetzlich Versicherter einen reinen Privatarzt aufsuchen, zahlen Sie die Rechnung zunächst komplett selbst. Der Arzt rechnet nach GOÄ ab, und die Kasse erstattet in der Regel nichts.

Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: die Kostenerstattung nach § 13 Absatz 2 SGB V. Dieser Paragraph erlaubt es Kassenpatienten, sich wie Privatpatienten behandeln zu lassen — und die Kosten (teilweise) von der Kasse erstatten zu lassen.

Der Ablauf in der Praxis:

Sie stellen bei Ihrer Krankenkasse vor der Behandlung einen Antrag auf Kostenerstattung. Darin erklären Sie, dass Ihnen kein zeitnaher Termin bei einem Kassenarzt vermittelt werden konnte. Idealerweise haben Sie Absagen dokumentiert — drei bis fünf Praxen, die keinen Termin in angemessener Frist hatten, reichen meist aus. Auch eine erfolglose Vermittlung über die Terminservicestelle 116117 stärkt Ihren Antrag erheblich.

Die Kasse prüft den Antrag und genehmigt — oder lehnt ab. Wird genehmigt, erstattet sie in der Regel den Betrag, der auch bei einem Kassenarzt angefallen wäre (also den EBM-Satz). Die Differenz zum GOÄ-Satz zahlen Sie selbst. Bei einer Untersuchung, die nach EBM 80 Euro und nach GOÄ 200 Euro kostet, bleiben Sie also auf 120 Euro Eigenanteil sitzen.

Klingt nach viel Aufwand? Ist es auch. Aber in Situationen, in denen Sie monatelang auf einen wichtigen Facharzttermin warten und Ihre Gesundheit auf dem Spiel steht, kann es die richtige Entscheidung sein.

IGeL-Leistungen: Wenn der Kassenarzt privat abrechnet

Es gibt noch eine weitere Schnittstelle zwischen Kassen- und Privatwelt: die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Das sind medizinische Leistungen, die der Kassenarzt anbietet, die aber nicht von der GKV bezahlt werden. Augeninnendruckmessung beim Augenarzt, professionelle Zahnreinigung, bestimmte Krebsvorsorgeuntersuchungen — die Liste ist lang.

IGeL-Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet, und Sie zahlen sie aus eigener Tasche. Das ist grundsätzlich legal, führt aber gelegentlich zu Situationen, die sich für Patienten unangenehm anfühlen: Wenn der Arzt im Behandlungszimmer fragt, ob Sie nicht "noch eine zusätzliche Untersuchung" möchten, die "leider von der Kasse nicht übernommen wird".

Ob eine IGeL-Leistung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes bewertet die gängigsten Leistungen nach wissenschaftlicher Evidenz. Schauen Sie dort nach, bevor Sie spontan zustimmen — gerade unter dem Druck der Behandlungssituation.

Privatärztliche Zusatzversicherungen: Lohnt sich das?

Manche gesetzlichen Kassen und private Anbieter bieten ambulante Zusatzversicherungen an. Damit werden Sie zwar nicht zum Privatpatienten, aber bestimmte Leistungen werden zusätzlich abgedeckt — etwa Heilpraktikerbehandlungen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen.

Ob sich so eine Zusatzversicherung rechnet, ist ehrlich gesagt schwer pauschal zu sagen. Die Beiträge hängen stark von Ihrem Alter und Gesundheitszustand ab. Wer jung und gesund ist, zahlt wenig ein, braucht aber auch wenig. Wer älter ist und mehr braucht, zahlt entsprechend mehr. Schauen Sie sich die Konditionen genau an und vergleichen Sie — Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig Vergleiche.

Die Strukturreform: Wird sich etwas ändern?

Politisch wird das Thema seit Jahrzehnten diskutiert. Die Forderung nach einer Bürgerversicherung, in die alle — auch Beamte und Selbstständige — einzahlen, steht bei SPD und Grünen regelmäßig im Programm. Die Gegenposition verteidigt das duale System als Motor für Innovation und Wahlfreiheit.

Was sich konkret getan hat: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 verpflichtet Kassenärzte zu mindestens fünf offenen Sprechstunden pro Woche und belohnt schnelle Terminvergabe an Neupatienten finanziell. Ob das in der Praxis tatsächlich zu kürzeren Wartezeiten geführt hat, ist umstritten. Die Tendenz geht in die richtige Richtung, aber der Fortschritt ist langsam.

Für Sie als Patient bedeutet das: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das System sich schnell ändert. Nutzen Sie stattdessen die verfügbaren Strategien zur Wartezeitverkürzung — von der Terminservicestelle über den Dringlichkeitscode bis zur Stornoliste.

Wann macht der Gang zum Privatarzt als Kassenpatient wirklich Sinn?

Nach all den Informationen die ehrliche Einschätzung: Der Privatarztbesuch als Kassenpatient lohnt sich in bestimmten Situationen, aber nicht generell.

Sinnvoll ist es, wenn Sie einen dringenden Befund haben und keinen zeitnahen Kassentermin bekommen. Wenn Sie eine Zweitmeinung vor einer Operation brauchen. Oder wenn Sie bereit sind, für bestimmte Leistungen (etwa eine ausführlichere Diagnostik) aus eigener Tasche zu zahlen.

Weniger sinnvoll ist es für Routineuntersuchungen, Vorsorge oder chronische Erkrankungen, die langfristig betreut werden müssen. Hier werden die Kosten auf Dauer erheblich — und die medizinische Qualität ist beim Kassenarzt nicht schlechter.

Und vergessen Sie nicht: Auch beim Kassenarzt in Köln oder Berlin bekommen Sie dieselbe medizinische Grundversorgung. Der Unterschied liegt im Service, in der Wartezeit, manchmal in der Ausstattung — aber selten in der medizinischen Kompetenz selbst.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Kassenpatient die Kostenerstattung nach § 13 SGB V einfach so beantragen?

Im Prinzip ja, aber die Hürden sind in der Praxis nicht zu unterschätzen. Sie müssen nachweisen, dass Ihnen kein zumutbarer Kassenarzttermin in angemessener Frist vermittelt werden konnte. Dokumentieren Sie alle Absagen und nutzen Sie vorher die Terminservicestelle 116117. Manche Kassen sind kulant, andere lehnen routinemäßig erst einmal ab. Legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein — die Erfolgsquote bei Widersprüchen ist überraschend hoch.

Behandelt ein Privatarzt wirklich besser als ein Kassenarzt?

Die medizinische Qualifikation ist identisch. Was sich unterscheidet, ist oft der Zeitfaktor: Privatärzte nehmen sich im Schnitt mehr Zeit pro Patient, weil sie nicht unter dem Budgetdruck stehen. Ob "mehr Zeit" automatisch "bessere Behandlung" bedeutet, ist medizinisch umstritten. Was gesichert ist: Patienten fühlen sich besser aufgehoben, wenn der Arzt sich Zeit nimmt. Und das subjektive Empfinden hat durchaus Einfluss auf den Behandlungserfolg.

Was kostet ein Privatarztbesuch ohne Versicherung ungefähr?

Das variiert enorm je nach Fachrichtung und Leistung. Eine einfache Beratung beim Facharzt kostet nach GOÄ (2,3-facher Satz) etwa 30 bis 60 Euro. Eine umfassende Diagnostik beim Kardiologen mit EKG und Ultraschall kann 200 bis 400 Euro kosten. Ein MRT beim Radiologen liegt bei 300 bis 600 Euro. Fragen Sie vor der Behandlung nach einem Kostenvoranschlag — jeder seriöse Privatarzt wird Ihnen das transparent aufschlüsseln.

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