Krankschreibung rückwirkend: Geht das?

Ja, eine rückwirkende Krankschreibung ist möglich – aber nur in Ausnahmefällen und für maximal drei Kalendertage. Das regelt die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der Arzt muss nachvollziehbar begründen können, warum Sie nicht früher in die Praxis kommen konnten. Ein "Hatte keine Lust aufzustehen" reicht da nicht. Fieber, starke Schmerzen oder geschlossene Praxen am Wochenende hingegen schon.

Die Drei-Tage-Regel im Detail

Krankschreibung rückwirkend: Geht das?

Die AU-Richtlinie des G-BA (§ 5 Abs. 3) sagt wörtlich: Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung ist nur ausnahmsweise und nur bis zu drei Kalendertagen zulässig.

Was heißt das praktisch? Wenn Sie am Freitag erkranken und erst am Montag zum Arzt gehen, kann dieser die AU ab Freitag ausstellen. Drei Tage zurück – Freitag, Samstag, Sonntag. Passt gerade noch.

Wenn Sie aber am Mittwoch erkranken und erst am Montag zum Arzt gehen – fünf Tage Differenz – wird es schwierig. Der Arzt darf die AU maximal bis Freitag rückdatieren, nicht bis Mittwoch. Für Donnerstag und Mittwoch haben Sie dann keine Bescheinigung.

Warum nur drei Tage?

Der Hintergrund ist medizinisch-logisch: Ein Arzt kann nur bescheinigen, was er tatsächlich beurteilen kann. Drei Tage lassen sich anhand des aktuellen Befundes noch plausibel einschätzen. Darüber hinaus wird es spekulativ – und die Kassen akzeptieren das nicht.

Wann ist eine rückwirkende Krankschreibung gerechtfertigt?

Der Arzt hat hier einen gewissen Ermessensspielraum, aber typische Situationen sind:

  • Wochenende oder Feiertag: Sie erkranken am Samstag, die Praxis hat erst Montag wieder auf
  • Hohes Fieber / Bettlägerigkeit: Sie waren schlicht zu krank, um zum Arzt zu fahren
  • Kein Termin verfügbar: Die Praxis war überbucht und konnte Sie erst am nächsten Tag nehmen
  • Notfallsituation: Unfall oder akute Erkrankung, bei der Sie zuerst in die Notaufnahme mussten

Nicht akzeptiert wird in der Regel: "Ich dachte, es wird von alleine besser" oder "Ich hatte keine Zeit". Der Arzt muss die Rückdatierung in der Patientenakte begründen – wird die Kasse misstrauisch, kann sie nachfragen.

Telefonische Krankschreibung: Die Alternative zum Rückdatieren

Seit Dezember 2023 gibt es eine dauerhafte Regelung für die telefonische Krankschreibung. Das reduziert das Problem der rückwirkenden AU erheblich – denn statt am nächsten Tag in die Praxis zu gehen, können Sie direkt am Krankheitstag anrufen und sich per Telefon krankschreiben lassen.

Die Bedingungen:

  • Sie sind dem Arzt bereits als Patient bekannt
  • Es handelt sich um eine Erkrankung ohne schwere Symptome, die keine körperliche Untersuchung erfordert
  • Die Krankschreibung gilt für maximal fünf Kalendertage
  • Eine einmalige Verlängerung per Telefon um weitere fünf Tage ist möglich

Das ist ein echter Gamechanger. Erkältung am Montagmorgen? Anrufen, telefonisch krankschreiben lassen, fertig. Kein Wartezimmer, kein Rückdatierungsproblem, kein Stress.

Was tun, wenn die drei Tage nicht reichen?

Krankschreibung rückwirkend: Geht das? - illustration

Manchmal liegen zwischen Erkrankungsbeginn und Arztbesuch mehr als drei Tage. Was dann?

Arbeitgeber informieren – sofort

Das Wichtigste: Melden Sie sich am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber krank. Schriftlich – E-Mail oder SMS – damit Sie im Zweifelsfall nachweisen können, dass Sie rechtzeitig informiert haben. Die fehlende AU für die ersten Tage ist weniger problematisch, wenn der Arbeitgeber wusste, dass Sie krank sind.

Notarzt oder Bereitschaftsdienst

Wenn Sie am Wochenende oder nachts ernsthaft erkranken, können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) kontaktieren oder eine Notaufnahme aufsuchen. Die dort ausgestellte Bescheinigung gilt als reguläre AU – und löst das Rückdatierungsproblem.

Videosprechstunde

Viele Praxen bieten inzwischen Videosprechstunden an, auch kurzfristig. Eine AU kann auch per Videosprechstunde ausgestellt werden – seit der Pandemie ist das dauerhaft erlaubt. Das ist schneller als ein Praxisbesuch und vermeidet die Rückdatierungsfrage.

Rückwirkende Krankschreibung und Entgeltfortzahlung

Hier wird es arbeitsrechtlich spannend. Der Arbeitgeber ist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn eine AU vorliegt (§ 3 EntgFG). Fehlt die AU für einen oder mehrere Tage, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung für diese Tage theoretisch verweigern.

In der Praxis passiert das selten, wenn Sie nachweisen können, dass Sie tatsächlich krank waren – etwa durch die nachgeholte AU mit Rückdatierung. Problematisch wird es erst, wenn der Verdacht aufkommt, dass Sie gar nicht krank waren.

Was viele nicht wissen: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine AU einen hohen Beweiswert hat. Der Arbeitgeber muss konkrete Tatsachen vortragen, um diesen Beweiswert zu erschüttern. Eine rückwirkende AU hat grundsätzlich den gleichen Beweiswert wie eine sofort ausgestellte – solange sie ärztlich begründet ist.

Rückwirkende Krankschreibung und Krankengeld

Bei der Krankenkasse ist die Sache strenger. Für den Krankengeldanspruch gilt: Der Anspruch entsteht grundsätzlich ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V). Eine Rückdatierung der AU führt nicht automatisch dazu, dass auch das Krankengeld rückwirkend gezahlt wird.

Das ist vor allem dann relevant, wenn Sie nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung auf Krankengeld angewiesen sind und eine Lücke in der AU haben. Jeder Tag ohne ärztliche Bescheinigung kann dann den Krankengeldanspruch gefährden. Deshalb der dringende Rat: Gehen Sie bei längeren Erkrankungen rechtzeitig zur Verlängerung – lassen Sie keine Lücke entstehen.

Besondere Fälle

Krankschreibung nach Krankenhausaufenthalt

Nach einer stationären Behandlung stellt das Krankenhaus eine AU aus, die den gesamten Aufenthalt und gegebenenfalls eine anschließende Genesungszeit abdeckt. Die Drei-Tage-Regel gilt hier nicht – die AU kann die gesamte stationäre Zeit umfassen.

Krankschreibung im Ausland

Eine AU aus dem Ausland wird grundsätzlich anerkannt, wenn sie den gleichen Anforderungen entspricht wie eine deutsche AU. Innerhalb der EU ist das in der Regel unproblematisch. Bei Erkrankung außerhalb der EU sollten Sie die AU übersetzen lassen und möglichst bald nach Rückkehr einen deutschen Arzt aufsuchen.

Psychische Erkrankungen

Bei plötzlichen psychischen Krisen – Panikattacken, schwere depressive Episoden – ist der Gang zum Arzt oft nicht sofort möglich. Ärzte und Psychiater kennen diese Situation und sind bei der Rückdatierung in solchen Fällen oft kulanter. Dokumentieren Sie trotzdem, wann die Symptome begonnen haben.

Tipps, um Rückdatierungsprobleme zu vermeiden

  1. Telefonische Krankschreibung nutzen: Bei leichten Erkrankungen am gleichen Tag anrufen
  2. Videosprechstunde buchen: Viele Praxen bieten kurzfristige Online-Termine
  3. Bereitschaftsdienst am Wochenende: Die 116 117 vermittelt auch Krankschreibungen
  4. Arbeitgeber sofort informieren: Auch wenn die AU erst später kommt
  5. Bei langer Krankheit lückenlos verlängern: Folgebescheinigung rechtzeitig holen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ein Arzt die rückwirkende Krankschreibung verweigern?

Ja, das ist sein gutes Recht. Die Rückdatierung liegt im Ermessen des Arztes – er muss sie nicht ausstellen, wenn er die Arbeitsunfähigkeit für den zurückliegenden Zeitraum nicht beurteilen kann. Fragen Sie dennoch freundlich danach und erklären Sie, warum Sie nicht früher kommen konnten. Die meisten Ärzte sind kooperativ, wenn die Begründung plausibel ist.

Gilt die Drei-Tage-Regel auch für die telefonische Krankschreibung?

Nein, bei der telefonischen Krankschreibung gibt es keine Rückdatierung – sie gilt ab dem Tag des Anrufs. Deshalb ist die telefonische AU auch so praktisch: Sie rufen am Erkrankungstag an, und die AU beginnt sofort. Kein Rückdatierungsproblem.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die rückwirkende AU nicht akzeptiert?

Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung für die nicht bescheinigten Tage zunächst verweigern. Sie können dagegen vorgehen, indem Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich krank waren – zum Beispiel durch die ärztliche Begründung der Rückdatierung. Im Streitfall entscheidet das Arbeitsgericht. Solche Konflikte lassen sich aber meist durch ein klärendes Gespräch lösen.

Kann ich mich auch in einer fremden Praxis rückwirkend krankschreiben lassen?

Grundsätzlich ja, aber die Bereitschaft zur Rückdatierung ist bei einem Arzt, der Sie kennt, deutlich höher. Ein fremder Arzt hat keine Vorgeschichte und muss sich allein auf Ihre Angaben und den aktuellen Befund verlassen – was die Beurteilung der vergangenen Tage schwieriger macht.

Zählen bei der Drei-Tage-Regel Wochenenden und Feiertage mit?

Ja, es sind drei Kalendertage, nicht Arbeitstage. Samstage, Sonntage und Feiertage werden mitgezählt. Wenn Sie also am Donnerstag erkranken und am Montag zum Arzt gehen (vier Kalendertage: Donnerstag bis Sonntag = 4 Tage), kann der Arzt nur bis Freitag rückdatieren, nicht bis Donnerstag.

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