Pflegegrad beantragen: Der komplette Leitfaden

Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – ein formloser Anruf reicht als Erstantrag. Die Pflegekasse schickt Ihnen dann ein Antragsformular und beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad festgestellt – von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Je nach Pflegegrad stehen Ihnen dann Pflegegeld, Sachleistungen und weitere Unterstützung zu.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad beantragen: Der komplette Leitfaden
Pflegegrad beantragen: Der Ablauf 1 Pflegekasse kontaktieren Formloser Anruf bei Ihrer Krankenkasse genugt 2 Antrag ausfullen Einschrankungen konkret und detailliert beschreiben 3 Pflegetagebuch fuhren Mind. 2 Wochen lang den taglichen Pflegebedarf dokumentieren 4 MD-Begutachtung (60-90 Min.) 6 Module: Mobilitat, Kognition, Selbstversorgung, Alltag... 5 Bescheid erhalten — bei Ablehnung: Widerspruch (1/3 erfolgreich!)

Seit 2017 gibt es statt der alten drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Das neue System berücksichtigt nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen – ein wichtiger Fortschritt, besonders für Menschen mit Demenz.

  • Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Entlastungsbetrag 125 Euro/Monat, aber kein Pflegegeld.
  • Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): Erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegeld 332 Euro/Monat oder Sachleistungen 761 Euro/Monat.
  • Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): Schwere Beeinträchtigung. Pflegegeld 573 Euro/Monat oder Sachleistungen 1.432 Euro/Monat.
  • Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): Schwerste Beeinträchtigung. Pflegegeld 765 Euro/Monat oder Sachleistungen 1.778 Euro/Monat.
  • Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Pflegegeld 947 Euro/Monat oder Sachleistungen 2.200 Euro/Monat.

Die Beträge sind Stand 2026 – sie werden regelmäßig angepasst. Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden (Kombinationsleistung).

Den Antrag stellen: Schritt für Schritt

Schritt 1: Pflegekasse kontaktieren

Rufen Sie bei der Pflegekasse an – die ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein einfacher Satz reicht: "Ich möchte einen Pflegegrad beantragen." Der Sachbearbeiter nimmt die Daten auf und schickt Ihnen ein Antragsformular. Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich oder bei vielen Kassen online stellen.

Ganz wichtig: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – rückwirkend gibt es nichts. Selbst wenn die Begutachtung Wochen dauert, zählt das Datum der Antragstellung.

Schritt 2: Antragsformular ausfüllen

Das Formular fragt nach persönlichen Daten, Art der Pflegebedürftigkeit, vorhandenen Hilfsmitteln und der aktuellen Versorgungssituation. Füllen Sie es ehrlich und detailliert aus. Beschreiben Sie die Einschränkungen konkret – nicht "braucht Hilfe beim Waschen", sondern "kann sich ohne Hilfe nicht selbstständig waschen, benötigt Unterstützung beim Ein- und Aussteigen aus der Badewanne, kann Haare nicht selbst waschen".

Schritt 3: Pflegetagebuch führen

Das ist der wichtigste Tipp, den wir geben können: Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch. Notieren Sie mindestens zwei Wochen lang, bei welchen Tätigkeiten im Alltag Hilfe nötig ist, wie oft und wie lange. Das Pflegetagebuch hilft Ihnen, bei der Begutachtung nichts zu vergessen – und es dokumentiert den tatsächlichen Pflegeaufwand.

Viele Pflegekassen und Sozialverbände bieten Vorlagen für Pflegetagebücher an – der VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben kostenlose Downloads auf ihren Websites.

Schritt 4: Die MD-Begutachtung

Der Medizinische Dienst (früher MDK) kommt zu einem vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause. Die Begutachtung dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten und umfasst ein Gespräch sowie eine Einschätzung der Selbstständigkeit in sechs Modulen:

  1. Mobilität (10% Gewichtung): Wie gut können Sie sich fortbewegen? Treppensteigen, Umsetzen, Positionswechsel im Bett
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% – zusammen mit Modul 3, nur das höhere zählt): Orientierung, Entscheidungsfähigkeit, Verständigung
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% – siehe oben): Aggressivität, Ängste, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten
  4. Selbstversorgung (40% Gewichtung): Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang – der wichtigste Bereich
  5. Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen (20%): Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapien, Verbandswechsel
  6. Gestaltung des Alltagslebens (15%): Tagesablauf, Sozialkontakte, Beschäftigung

Tipps für die Begutachtung

Die Begutachtung entscheidet über Ihren Pflegegrad – und damit über potenziell Zehntausende Euro an Leistungen über die Jahre. Nehmen Sie sie ernst.

Nicht den guten Tag zeigen. Viele Pflegebedürftige neigen dazu, sich bei der Begutachtung "zusammenzureißen" und besser dazustehen, als es normalerweise der Fall ist. Das ist menschlich verständlich – aber kontraproduktiv. Zeigen Sie den Normalzustand, nicht den besten Tag.

Angehörige dabei haben. Lassen Sie sich von jemandem begleiten, der den Pflegealltag kennt – Ehepartner, Kind, ambulanter Pflegedienst. Diese Person kann ergänzen, was Sie vielleicht vergessen oder herunterspielen.

Befunde bereitlegen. Aktuelle Arztbriefe, Krankenhausentlassungsberichte, Medikamentenpläne – alles, was die gesundheitliche Situation dokumentiert, sollte griffbereit sein.

Hilfsmittel zeigen. Wenn Sie einen Rollator, Toilettenstuhl, Pflegebett oder andere Hilfsmittel nutzen, zeigen Sie das. Es unterstreicht den Pflegebedarf.

Pflegegrad zu niedrig? Widerspruch einlegen

Pflegegrad beantragen: Der komplette Leitfaden - illustration

Sie erhalten einen Bescheid der Pflegekasse – in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung (gesetzliche Frist). Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt oder ganz abgelehnt wird, haben Sie das Recht auf Widerspruch.

Die Statistik gibt Mut: Rund ein Drittel aller Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide ist erfolgreich. Es lohnt sich also, nicht einfach aufzugeben.

So legen Sie Widerspruch ein

  1. Frist beachten: Ein Monat nach Zustellung des Bescheids
  2. Schriftlich bei der Pflegekasse: Kurzer Brief reicht – "Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Eine detaillierte Begründung folgt."
  3. MD-Gutachten anfordern: Sie haben ein Recht auf Einsicht in das Gutachten. Fordern Sie es an und prüfen Sie, ob alle Einschränkungen korrekt erfasst wurden.
  4. Begründung nachreichen: Gehen Sie Punkt für Punkt durch das Gutachten und korrigieren Sie Fehler mit konkreten Beispielen.
  5. Erneute Begutachtung: Im Widerspruchsverfahren wird oft eine zweite Begutachtung durchgeführt – manchmal durch einen anderen Gutachter.

Kostenlose Hilfe beim Widerspruch bieten die Pflegestützpunkte (gibt es in jedem Bundesland), der VdK und der SoVD. Einen Hausarzt, der ein aussagekräftiges Attest ausstellt, sollten Sie ebenfalls einbeziehen.

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf:

  • Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
  • Pflegesachleistungen (für ambulante Pflegedienste)
  • Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung)
  • Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen/Jahr, max. 1.774 Euro)
  • Verhinderungspflege (wenn die Pflegeperson verhindert ist, max. 1.612 Euro/Jahr)
  • Pflegehilfsmittel (40 Euro/Monat für Verbrauchsmittel)
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung (bis 4.000 Euro pro Maßnahme)

Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 125 Euro/Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie den Zuschuss zur Wohnraumanpassung.

Pflegegrad erhöhen: Höherstufungsantrag

Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen. Das Verfahren ist identisch zum Erstantrag – erneute Begutachtung durch den MD, neuer Bescheid.

Wann ist eine Höherstufung sinnvoll? Wenn der Pflegebedarf deutlich gestiegen ist – zum Beispiel nach einem Sturz, bei fortschreitender Demenz oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Führen Sie auch hier ein aktualisiertes Pflegetagebuch.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert die Bearbeitung des Pflegegradantrags?

Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit, um über den Antrag zu entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Hält sie diese Frist nicht ein, schuldet sie dem Antragsteller für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro. In der Praxis dauert es oft vier bis sechs Wochen – inklusive Terminvereinbarung und Begutachtung durch den MD.

Kann ich den Pflegegrad auch ohne Pflegebedürftigkeit des Antragstellers beantragen?

Nein, der Antrag muss vom Pflegebedürftigen selbst oder von einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Angehörige können den Antrag im Namen des Pflegebedürftigen stellen, wenn sie eine Vollmacht haben. Bei Geschäftsunfähigkeit (z.B. schwere Demenz) kann der gesetzliche Betreuer den Antrag stellen.

Wird das Pflegegeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?

Pflegegeld wird nicht als Einkommen auf das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) angerechnet. Es ist auch steuerfrei. Bei der Grundsicherung im Alter kann es allerdings teilweise berücksichtigt werden, wenn keine nahestehende Pflegeperson die Pflege übernimmt.

Was kostet die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst?

Für Sie nichts. Die Kosten der Begutachtung trägt die Pflegekasse. Auch der Widerspruch gegen einen Pflegegrad-Bescheid ist kostenlos. Erst wenn Sie vor dem Sozialgericht klagen, können Gerichts- und Anwaltskosten entstehen – allerdings gibt es auch hier Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen.

Kann ein Pflegegrad auch wieder aberkannt werden?

Ja, bei einer Wiederholungsbegutachtung kann der MD feststellen, dass der Pflegebedarf gesunken ist – zum Beispiel nach einer erfolgreichen Reha oder OP. Die Pflegekasse kann dann den Pflegegrad herabstufen oder aberkennen. Gegen diesen Bescheid können Sie wiederum Widerspruch einlegen. Eine Herabstufung kommt in der Praxis aber deutlich seltener vor als eine Höherstufung.

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