IGeL-Leistungen: Welche lohnen sich?
IGeL-Leistungen: Nützlich oder nur teuer?
Kennen Sie das? Sie sitzen beim Arzt und plötzlich heißt es: Da gäbe es noch eine Untersuchung, die nicht von der Kasse übernommen wird. Willkommen in der Welt der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Das sind ärztliche Leistungen, die medizinisch nicht als notwendig gelten und deshalb von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden. Manche davon sind durchaus sinnvoll. Andere sind schlicht überflüssig — oder sogar schädlich.
Was genau sind IGeL-Leistungen?
IGeL-Leistungen sind ärztliche Leistungen, die Sie als gesetzlich Versicherter selbst bezahlen müssen. Der Grund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass diese Leistungen entweder keinen nachgewiesenen Nutzen haben oder über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen.
Aber Achtung: Nicht von der Kasse bezahlt heißt nicht automatisch sinnlos. Und umgekehrt bedeutet eine Empfehlung des Arztes nicht automatisch, dass die Leistung sich für Sie persönlich lohnt. Der IGeL-Markt hat ein Volumen von geschätzt 1,5 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland. Nicht alles davon ist seriös.
Typische IGeL-Leistungen
- Augeninnendruckmessung (Glaukom-Screening) — die mit Abstand häufigste IGeL
- Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung
- PSA-Test zur Prostatakrebs-Früherkennung
- Reisemedizinische Impfberatung und Impfungen
- Akupunktur außerhalb der Kassenindikationen
- Sportmedizinische Untersuchungen
- Hautkrebsscreening vor dem 35. Lebensjahr
- Vitamin-D-Bestimmung im Blut
- 3D-/4D-Ultraschall in der Schwangerschaft
Der IGeL-Monitor: Ihre beste Entscheidungshilfe
Der IGeL-Monitor (igel-monitor.de) wird vom Medizinischen Dienst Bund betrieben und bewertet IGeL-Leistungen wissenschaftlich — unabhängig von Ärztelobby und Industrie. Die Bewertungen reichen von positiv über unklar bis negativ. Und die Ergebnisse sind teilweise überraschend: Von über 50 bewerteten IGeL hat keine einzige die Bewertung positiv erhalten.
Bewertungen, die Sie kennen sollten
- Augeninnendruckmessung (Glaukom-Screening): Bewertet als tendenziell negativ. Der Nutzen als allgemeines Screening ist nicht belegt. Bei Risikogruppen (familiäre Vorbelastung, hohe Kurzsichtigkeit, über 60 Jahre) sieht es anders aus — dann kann die Untersuchung sinnvoll sein.
- Ultraschall der Eierstöcke: Bewertet als negativ. Studien zeigen, dass das Screening zu unnötigen Operationen führen kann, ohne die Sterblichkeit zu senken. Das ist eine der wenigen IGeL, von denen der Monitor aktiv abrät.
- PSA-Test: Bewertet als tendenziell negativ. Die hohe Rate an falsch-positiven Ergebnissen führt zu unnötigen Biopsien und Behandlungen mit erheblichen Nebenwirkungen.
- Professionelle Zahnreinigung: Bewertet als unklar. Die Studienlage ist dünn, aber Zahnärzte empfehlen sie fast einhellig. Bei Parodontitis-Patienten ist der Nutzen besser belegt als bei Gesunden.
- Akupunktur bei Migräne: Bewertet als tendenziell positiv. Eine der wenigen IGeL mit positivem Ergebnis — interessanterweise wird Akupunktur bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen sogar von der Kasse bezahlt.
- Stoßwellentherapie beim Tennisarm: Bewertet als tendenziell positiv.
Wann IGeL sinnvoll sind
Pauschal lässt sich das nicht beantworten — es kommt auf Ihre persönliche Situation an. Einige Faustregeln helfen bei der Entscheidung:
Eher sinnvoll
- Bei individuellen Risikofaktoren: Glaukom-Screening, wenn Sie über 40 sind und Glaukom in der Familie vorkommt. Hautkrebsscreening, wenn Sie viele Leberflecken haben und häufig in der Sonne waren.
- Reiseimpfungen: Hepatitis A und B, Tollwut, Gelbfieber — wenn Sie in Risikogebiete reisen. Übrigens: Viele Kassen erstatten Reiseimpfungen inzwischen freiwillig als Satzungsleistung. Fragen Sie vorher bei Ihrer Kasse nach — Sie könnten bares Geld sparen.
- Sportmedizinische Checks: Wenn Sie nach längerer Pause wieder intensiv Sport treiben wollen, besonders ab 40 Jahren. Ein Belastungs-EKG kann unerkannte Herzprobleme aufdecken.
- Hautkrebsscreening unter 35: Die Kasse zahlt erst ab 35 alle zwei Jahre, aber Hautkrebs kennt keine Altersgrenze. Viele Kassen bieten inzwischen freiwillig ein früheres Screening an.
Eher kritisch sehen
- Wenn der Arzt Sie drängt und keine Bedenkzeit lässt — das ist ein Warnsignal
- Wenn keine individuelle Beratung stattfindet, sondern die IGeL pauschal an alle angeboten wird
- Wenn der IGeL-Monitor die Leistung als negativ bewertet
- Wenn der Arzt keine klare Antwort geben kann, was die Untersuchung konkret für Sie bringt
- Wenn ein Arzt Angst schürt, um eine IGeL zu verkaufen (z. B. durch dramatische Schilderungen möglicher Krankheiten)
Ihre Rechte bei IGeL-Leistungen
Auch bei Selbstzahlerleistungen haben Sie klare Rechte, die im Patientenrechtegesetz verankert sind:
- Schriftlicher Vertrag: Vor der Behandlung muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden — mit genauer Beschreibung der Leistung und den voraussichtlichen Kosten.
- Aufklärung: Der Arzt muss Sie über Nutzen, Risiken und Kosten aufklären. Fragen Sie ruhig nach der wissenschaftlichen Evidenz.
- Bedenkzeit: Sie dürfen sich die Entscheidung in Ruhe überlegen. Kein seriöser Arzt drängt Sie zu einer sofortigen Zusage. Nehmen Sie den IGeL-Vertrag mit nach Hause und schlafen Sie eine Nacht darüber.
- Abrechnung nach GOÄ: Die Kosten müssen nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden — willkürliche Preise sind nicht erlaubt. Der Arzt kann den Steigerungsfaktor variieren, muss ihn aber begründen.
- Keine Kopplung: Kassenleistungen dürfen nicht an die Buchung von IGeL gekoppelt werden. Wenn ein Arzt sagt: Diese Kassenleistung mache ich nur zusammen mit der IGeL — das ist unzulässig.
Fragen Sie ruhig nach: Was sagt der IGeL-Monitor dazu? Ein guter Arzt wird Ihnen eine ehrliche Antwort geben. Wer ausweicht oder den Monitor nicht kennt, verdient Ihr Misstrauen.
Was IGeL-Leistungen kosten
Die Preisspanne ist enorm und hängt vom Steigerungsfaktor ab:
- Augeninnendruckmessung: 20–40 Euro
- Professionelle Zahnreinigung: 80–150 Euro
- PSA-Test: 25–35 Euro
- Sportmedizinischer Check mit Belastungs-EKG: 60–150 Euro
- Reiseimpfungen: 50–300 Euro je nach Impfstoff
- 3D-Ultraschall Schwangerschaft: 100–200 Euro
- Vitamin-D-Bestimmung: 20–30 Euro
Tipp: Fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach. Immer mehr Kassen erstatten bestimmte IGeL als freiwillige Satzungsleistung — besonders Reiseimpfungen, PZR und Hautkrebsscreening unter 35. Ein Anruf bei der Kasse kann Ihnen zweistellige bis dreistellige Beträge sparen.
IGeL und Privatpatienten
Was viele nicht wissen: Für Privatversicherte gibt es das IGeL-Problem praktisch nicht. Die meisten Leistungen, die gesetzlich Versicherte selbst zahlen müssen, sind im Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung enthalten. Prüfen Sie Ihren Tarif — oft werden auch Vorsorgeuntersuchungen erstattet, die bei der GKV nicht im Katalog stehen.
Typische Situationen: Wie reagieren Sie richtig?
Stellen Sie sich vor: Sie sind beim Augenarzt zur Routinekontrolle. Alles in Ordnung, keine Beschwerden. Und dann sagt der Arzt: Wir sollten noch den Augeninnendruck messen, das kostet 30 Euro. Was tun Sie?
Fragen Sie zunächst: Habe ich Risikofaktoren? Gibt es Glaukom in meiner Familie? Bin ich über 40? Wenn ja, kann die Messung sinnvoll sein — aber eben als individuelle Entscheidung, nicht als Routinescreening für alle. Wenn nein, dürfen Sie ohne schlechtes Gewissen ablehnen.
Ein anderes Szenario: Der Zahnarzt empfiehlt eine professionelle Zahnreinigung für 120 Euro. Hier ist die Lage anders — obwohl der IGeL-Monitor die Evidenz als unklar bewertet, empfehlen nahezu alle zahnmedizinischen Fachgesellschaften die regelmäßige PZR. Und: Über 80 Prozent der gesetzlichen Kassen bezuschussen die PZR inzwischen freiwillig. Rufen Sie vorher Ihre Kasse an — vielleicht bekommen Sie 40 bis 60 Euro zurück.
IGeL und Schwangerschaft
In der Schwangerschaft werden besonders viele IGeL angeboten: 3D-Ultraschall, Toxoplasmose-Test, Streptokokken-Screening, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. Hier lohnt sich ein besonders genauer Blick. Der 3D-Ultraschall hat keinen medizinischen Mehrwert gegenüber dem regulären Ultraschall — er liefert zwar hübsche Bilder, aber keine bessere Diagnostik. Der Toxoplasmose-Test hingegen kann sinnvoll sein, wenn Sie Katzen haben oder rohes Fleisch essen. Sprechen Sie mit Ihrem Gynäkologen offen darüber, welche zusätzlichen Untersuchungen in Ihrer konkreten Situation wirklich einen Informationsgewinn bringen.
Häufige Fragen zu IGeL-Leistungen
Darf mein Arzt mich zu einer IGeL-Leistung drängen?
Nein. IGeL sind freiwillig. Wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, ist das ein Warnsignal. Ein seriöser Arzt informiert, berät und gibt Ihnen Bedenkzeit. Beschwerden über aufdringliches IGeL-Anbieten können Sie bei der zuständigen Ärztekammer einreichen.
Kann ich IGeL-Leistungen von der Steuer absetzen?
Ja, als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung. Allerdings greift das erst, wenn Ihre Gesundheitskosten insgesamt die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Die Hürde ist hoch — für viele lohnt es sich nur bei mehreren IGeL oder anderen hohen Gesundheitskosten im selben Jahr.
Sind IGeL-Leistungen bei Privatpatienten auch selbst zu zahlen?
Nein. Die meisten IGeL-Leistungen sind im Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung enthalten. Prüfen Sie Ihren Tarif oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Wo finde ich unabhängige Informationen zu IGeL?
Der IGeL-Monitor (igel-monitor.de) des Medizinischen Dienstes ist die beste unabhängige Quelle. Auch die Verbraucherzentralen beraten zu IGeL-Leistungen — persönlich, telefonisch oder online.
Muss ich eine IGeL sofort bezahlen?
Nein. Der Arzt stellt eine Rechnung nach GOÄ, die Sie innerhalb der üblichen Zahlungsfrist begleichen. Vorauszahlung oder Barzahlung ohne Rechnung ist nicht üblich und sollte Sie stutzig machen. Bestehen Sie immer auf einer ordnungsgemäßen Rechnung.