Elektronische Patientenakte (ePA): Was Sie wissen müssen

Die ePA ist da — was bedeutet das für Sie?

Elektronische Patientenakte (ePA): Was Sie wissen müssen

Seit Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Das heißt: Ihre Befunde, Arztbriefe, Impfungen und Medikamentenpläne werden digital an einem Ort gebündelt. Wer das nicht möchte, kann widersprechen — das sogenannte Opt-out-Verfahren. Aber lohnt sich der Widerspruch wirklich? Und wie sicher sind Ihre Gesundheitsdaten eigentlich?

Was genau ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Akte, die bei Ihrer Krankenkasse geführt wird. Anders als die Papierakte in der Praxis gehört sie Ihnen — nicht dem Arzt. Sie entscheiden, wer Zugriff bekommt und was gespeichert wird. Stellen Sie sich die ePA als einen digitalen Gesundheitsordner vor, der Sie durch Ihr ganzes Leben begleitet — unabhängig davon, wie oft Sie den Arzt, die Stadt oder die Krankenkasse wechseln.

Was wird in der ePA gespeichert?

  • Befunde und Diagnosen aus allen Arztbesuchen
  • Arztbriefe und Entlassungsberichte aus Krankenhäusern
  • Medikationsplan und Notfalldaten
  • Impfpass (digital) — endlich kein verlorenes gelbes Heft mehr
  • Mutterpass und U-Untersuchungshefte für Kinder
  • Röntgenbilder und andere Bildbefunde
  • Labordaten und Blutwerte
  • Zahnärztliches Bonusheft
  • Therapieberichte (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)

Klingt nach einem Haufen sensibler Daten? Ist es auch. Aber genau deshalb gibt es strenge Regeln, wer darauf zugreifen darf. Und Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle.

Opt-out: Sie möchten keine ePA?

Die ePA wird automatisch angelegt — Sie müssen aktiv widersprechen, wenn Sie keine möchten. Das geht über die App oder den Kundenservice Ihrer Krankenkasse. Allerdings: Sie können den Widerspruch jederzeit zurücknehmen und die ePA später doch aktivieren. Es gibt also keinen Grund, sich unter Druck gesetzt zu fühlen.

Sollten Sie widersprechen?

Ehrlich gesagt: Für die meisten Menschen überwiegen die Vorteile. Kennen Sie das — Sie gehen zu einem neuen Hausarzt und müssen Ihre komplette Krankengeschichte aus dem Gedächtnis wiedergeben? Oder der Facharzt bestellt Blutwerte, die Ihr Hausarzt letzte Woche schon hatte? Genau solche Doppeluntersuchungen soll die ePA vermeiden. Das spart Zeit, Nerven und auch Geld im Gesundheitssystem.

Wer allerdings grundsätzliche Bedenken beim digitalen Speichern von Gesundheitsdaten hat, kann ohne Nachteil widersprechen. Ihre medizinische Versorgung ändert sich dadurch nicht. Kein Arzt wird Sie schlechter behandeln, weil Sie keine ePA haben.

Ein Mittelweg: Sie können die ePA nutzen, aber bestimmte Dokumente oder ganze Fachbereiche von der Speicherung ausschließen. Etwa: Alle Befunde vom Orthopäden ja, aber Therapieberichte vom Psychotherapeuten nein. Das geht über die App oder direkt beim Arzt.

Die ePA-App: So nutzen Sie Ihre Akte

Elektronische Patientenakte (ePA): Was Sie wissen müssen - illustration

Jede Krankenkasse bietet eine eigene App für die ePA. Die Techniker Krankenkasse hat TK-Safe, die AOK die Mein-Leben-App, die Barmer ihre eigene Lösung. Die Grundfunktionen sind überall gleich:

  • Dokumente einsehen: Alle gespeicherten Befunde, Briefe und Bilder ansehen — jederzeit und überall
  • Zugriffsrechte verwalten: Festlegen, welcher Arzt oder welche Klinik Zugriff hat, und für wie lange
  • Dokumente selbst hochladen: Eigene Dokumente hinzufügen, z. B. Impfnachweise aus dem Ausland oder Befunde von Privatärzten
  • Dokumente löschen: Sie können jederzeit einzelne Dokumente oder die gesamte Akte löschen
  • Protokoll einsehen: Sehen, wer wann auf Ihre Akte zugegriffen hat — volle Transparenz

Kein Smartphone? Kein Problem

Nicht jeder hat ein Smartphone oder möchte eine App nutzen. In dem Fall können Sie in Ihrer Arztpraxis direkt vor Ort die ePA einsehen und Zugriffsrechte verwalten. Der Arzt oder das Praxispersonal hilft Ihnen dabei. Fragen Sie beim nächsten Besuch einfach nach. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie telefonisch durch die Einstellungen führen.

Datenschutz und Sicherheit

Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Die ePA nutzt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung — das bedeutet, dass selbst Ihre Krankenkasse die Inhalte nicht lesen kann. Der Zugriff erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und einen PIN oder über die App mit biometrischer Authentifizierung (Fingerabdruck oder Face ID).

Wer hat Zugriff?

Nur Leistungserbringer, denen Sie aktiv Zugriff gewährt haben. Ab 2025 gibt es eine Neuerung: Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erhalten beim Einlesen Ihrer eGK automatisch Zugriff für die Dauer der Behandlung. Das soll den Alltag vereinfachen — Sie müssen nicht bei jedem Besuch manuell freischalten. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie einzelne Praxen oder ganze Fachgruppen sperren.

Was definitiv nicht passiert: Ihr Arbeitgeber, Ihre Versicherung oder sonstige Dritte bekommen keinen Zugang. Das ist gesetzlich ausgeschlossen. Auch Krankenkassenmitarbeiter können Ihre ePA nicht einsehen — technisch unmöglich durch die Verschlüsselung.

Was bringt die ePA konkret?

Mal ein Beispiel aus dem Alltag: Sie haben Rückenschmerzen und waren deswegen beim Orthopäden in Hamburg. Dort wurde ein MRT gemacht. Jetzt ziehen Sie nach Köln und brauchen einen neuen Orthopäden. Ohne ePA müssten Sie die MRT-Bilder auf CD brennen lassen, mitnehmen und hoffen, dass die neue Praxis das Format lesen kann. Mit ePA hat der neue Arzt die Bilder sofort — in voller Auflösung, ohne Qualitätsverlust.

Oder: Sie nehmen mehrere Medikamente von verschiedenen Ärzten. Die ePA enthält den aktuellen Medikationsplan — Ihr Apotheker sieht sofort, ob Wechselwirkungen bestehen. Das kann im Ernstfall Leben retten. Laut Studien sterben in Deutschland jährlich bis zu 25.000 Menschen an unerwünschten Arzneimittelwirkungen — viele davon durch vermeidbare Wechselwirkungen.

Noch ein Szenario: Sie haben einen Unfall im Urlaub und werden bewusstlos ins Krankenhaus gebracht. Über die Notfalldaten in der ePA sehen die Ärzte sofort Ihre Allergien, Vorerkrankungen und aktuelle Medikation — ohne dass Sie selbst etwas sagen müssen.

Forschungsdaten: Ihr Beitrag zur Medizin

Ab 2025 können anonymisierte ePA-Daten auch für die medizinische Forschung genutzt werden. Damit können Forscher zum Beispiel untersuchen, wie bestimmte Medikamente in der Praxis wirken — nicht nur in klinischen Studien mit wenigen hundert Teilnehmern, sondern mit Millionen realer Behandlungsdaten. Sie können der Datennutzung für Forschungszwecke widersprechen, wenn Sie möchten.

Was fehlt noch?

Perfekt ist die ePA noch nicht. Die Apps der Krankenkassen haben teilweise Kinderkrankheiten, nicht alle Praxen sind technisch voll angebunden, und das Hochladen älterer Befunde ist Handarbeit. Auch die Benutzerfreundlichkeit der Apps lässt bei manchen Kassen zu wünschen übrig. Aber die Richtung stimmt — und mit jedem Update wird das System besser. Der internationale Vergleich zeigt: Länder wie Dänemark, Estland und Schweden nutzen elektronische Patientenakten seit Jahren erfolgreich.

Häufige Fragen zur ePA

Bekomme ich automatisch eine ePA?

Ja, seit 2025 wird die ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt (Opt-out-Verfahren). Privat Versicherte können sie freiwillig nutzen, wenn ihre Versicherung das anbietet. Der Widerspruch ist jederzeit möglich — und auch jederzeit wieder rückgängig zu machen.

Kann ich die ePA wieder löschen?

Ja, jederzeit. Sie können einzelne Dokumente oder die gesamte Akte über die App oder den Kundenservice Ihrer Krankenkasse löschen lassen. Die Löschung ist endgültig — eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Überlegen Sie also gut, bevor Sie die gesamte Akte löschen.

Ist die ePA Pflicht für Arztbesuche?

Nein. Sie können Ärzte auch ohne ePA aufsuchen. Die Nutzung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz oder Ihre Behandlung. Kein Arzt darf die Behandlung verweigern, weil Sie keine ePA haben.

Was passiert mit meiner ePA, wenn ich die Krankenkasse wechsle?

Ihre ePA zieht mit. Die Daten werden von der alten zur neuen Krankenkasse übertragen. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern. Allerdings kann die Übertragung einige Tage dauern — in dieser Übergangszeit haben Sie möglicherweise eingeschränkten Zugriff.

Können auch Apotheken auf die ePA zugreifen?

Ja, Apotheken können auf den Medikationsplan zugreifen, um Wechselwirkungen zu prüfen. Der Zugriff ist zeitlich begrenzt und erfordert das Einlesen Ihrer Gesundheitskarte. Auf andere Teile Ihrer Akte (Befunde, Diagnosen) hat die Apotheke keinen Zugriff — es sei denn, Sie erlauben es ausdrücklich.

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