Arzt wechseln: So gelingt der Übergang reibungslos

Hand aufs Herz: Haben Sie sich schon einmal aus einer Arztpraxis geschleppt und gedacht – das war's, hier komme ich nicht wieder? Vielleicht wurden Sie nicht ernst genommen. Vielleicht war die Wartezeit absurd. Oder Sie hatten einfach das Gefühl, dass Ihr Anliegen in drei Minuten abgefrühstückt wurde. Was auch immer der Grund ist: Einen Arzt zu wechseln ist Ihr Recht. Und deutlich unkomplizierter, als viele denken.

Warum wechseln Patienten ihren Arzt?

Arzt wechseln: So gelingt der Übergang reibungslos

Die Gründe sind vielfältig – und fast alle sind absolut nachvollziehbar. Eine Umfrage der Bertelsmann Stiftung aus 2023 zeigt: Rund 30 Prozent der Deutschen haben in den letzten fünf Jahren mindestens einmal den Hausarzt gewechselt. Die häufigsten Gründe?

Mangelnde Kommunikation steht ganz oben. Wenn ein Arzt Fachbegriffe um sich wirft, ohne sie zu erklären, oder wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Sorgen prallen an einer Wand ab – dann stimmt die Arzt-Patienten-Beziehung nicht. Und die ist wichtiger, als man oft wahrhaben will.

Dann gibt es die organisatorischen Gründe: Sie ziehen um – von Hamburg nach Stuttgart, oder vom Land in die Stadt. Die alte Praxis ist schlicht zu weit weg. Oder die Praxis schließt, weil der Arzt in Rente geht. Das passiert gerade auf dem Land immer häufiger, weil die Nachfolgersuche in ländlichen Regionen ein echtes Problem geworden ist.

Und dann gibt es noch den Grund, über den niemand gerne spricht: Vertrauensverlust. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Diagnosen vorschnell gestellt werden, dass zu viele IGeL-Leistungen angeboten werden, die Sie nicht brauchen, oder dass Ihre Beschwerden nicht ernst genommen werden – dann sollten Sie wechseln. Keine Diskussion.

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Arztwechsel?

Grundsätzlich können Sie jederzeit wechseln. Niemand kann Sie zwingen, bei einem bestimmten Arzt zu bleiben. Aber – und das ist ein praktischer Hinweis, den die meisten Ratgeber unterschlagen – der Quartalsbeginn ist der klügste Zeitpunkt.

Warum? Weil Ihr Hausarzt pro Quartal eine Versichertenpauschale abrechnet. Wenn Sie mitten im Quartal wechseln, rechnet auch der neue Arzt eine Pauschale ab. Medizinisch ist das egal, aber bürokratisch sauberer ist der Wechsel zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober.

Natürlich: Wenn es dringend ist – wenn Sie akute Beschwerden haben oder das Vertrauensverhältnis komplett zerstört ist – wechseln Sie sofort. Die Quartalsregel ist ein Tipp, kein Gesetz.

Ihre Patientenakte: Was Ihnen zusteht

Das ist der Punkt, der die meisten Patienten verunsichert. Was passiert mit meinen Befunden? Bekomme ich meine Unterlagen? Kann der alte Arzt die Herausgabe verweigern?

Die klare Antwort: Nein, kann er nicht. § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt Ihnen ein umfassendes Recht auf Einsichtnahme in Ihre Patientenakte. Und das bedeutet in der Praxis auch das Recht auf Kopien Ihrer Befunde, Laborergebnisse, Arztbriefe und Röntgenbilder.

Was der Arzt verlangen darf: eine angemessene Gebühr für die Kopien. Das sind in der Regel ein paar Euro – keinesfalls Beträge, die abschrecken sollten. Was er nicht darf: die Herausgabe verweigern, verzögern oder an Bedingungen knüpfen.

Welche Unterlagen sollten Sie mitnehmen?

Am besten alles, was Sie bekommen können. Konkret sind das:

Befunde und Laborwerte – besonders die letzten zwei bis drei Jahre. Blutwerte, Allergietests, Impfstatus. Wenn Sie chronisch krank sind, reichen zwei Jahre nicht – nehmen Sie alles mit, was relevant ist.

Arztbriefe und Facharztberichte – jeder Brief, der von einem Facharzt an Ihren Hausarzt ging, gehört zu Ihrer Geschichte. Der neue Arzt muss wissen, welche Untersuchungen bereits gemacht wurden.

Bildgebung – Röntgenbilder, MRT-Aufnahmen, CT-Scans. Diese liegen oft digital vor und können auf CD gebrannt werden. Manche Praxen nutzen mittlerweile Cloud-Lösungen. Fragen Sie einfach nach.

Medikamentenplan – der aktuelle Medikationsplan nach § 31a SGB V steht Ihnen zu, wenn Sie drei oder mehr verordnete Medikamente einnehmen. Er sollte alle Präparate, Dosierungen und Einnahmezeiten enthalten.

Impfpass – der bleibt ohnehin bei Ihnen. Aber prüfen Sie, ob alle Impfungen eingetragen sind. Manch eine Praxis vergisst das.

So läuft der Wechsel in der Praxis ab

Arzt wechseln: So gelingt der Übergang reibungslos - illustration

Manche Patienten haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie ihrem Arzt sagen, dass sie wechseln. Das ist menschlich verständlich – aber unnötig. Ärzte sind daran gewöhnt. Es ist Alltag.

Sie müssen Ihrem bisherigen Arzt übrigens nicht mitteilen, warum Sie wechseln. Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Ein simples "Ich möchte meine Unterlagen haben, weil ich die Praxis wechsle" reicht völlig. Wenn der Arzt nachfragt, können Sie antworten – müssen aber nicht.

Beim neuen Arzt vereinbaren Sie am besten einen Ersttermin, bei dem Sie sich vorstellen können. Bringen Sie Ihre gesammelten Unterlagen mit. Ein guter Arzt wird sich die Zeit nehmen, Ihre Geschichte durchzugehen, offene Fragen zu klären und Sie als neuen Patienten aufzunehmen. Wenn das nicht passiert – wenn der neue Arzt Ihre Unterlagen kaum ansieht und direkt zur Tagesordnung übergeht – ist das kein gutes Zeichen.

Was Sie dem neuen Arzt erzählen sollten

Auch wenn Sie alle Unterlagen dabei haben: Papier erzählt nicht die ganze Geschichte. Sprechen Sie offen über:

Ihre aktuellen Beschwerden und wie lange sie schon bestehen. Ihre Vorerkrankungen und Operationen. Familiäre Vorbelastungen – Herzinfarkt beim Vater, Diabetes bei der Mutter, solche Dinge. Und: Medikamente, die Sie einnehmen, inklusive frei verkäuflicher Präparate und Nahrungsergänzungsmittel. Das wird überraschend oft vergessen.

Wenn Sie ehrlich sind, hat der neue Arzt die beste Grundlage, um gut für Sie zu arbeiten.

Sonderfälle: Facharzt wechseln, Zahnarzt wechseln

Beim Facharzt gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Die Übertragung der Patientenakte funktioniert identisch. Aber es gibt einen praktischen Unterschied: Fachärzte haben oft deutlich längere Wartezeiten. Wenn Sie Ihren Kardiologen in Köln wechseln wollen, sollten Sie den neuen Termin beim Wunschkardiologen idealerweise schon haben, bevor Sie dem alten absagen. Sonst stehen Sie unter Umständen Monate ohne fachärztliche Betreuung da.

Beim Zahnarzt ist der Wechsel besonders unkompliziert. Zahnärzte führen eigene Patientenakten, und Ihr Bonusheft haben Sie ohnehin selbst. Vergessen Sie nur nicht, sich Röntgenbilder mitgeben zu lassen – die sind für den neuen Zahnarzt extrem wertvoll, weil sie unnötige Doppelaufnahmen ersparen.

Sie suchen einen neuen Facharzt? Auf Gesundheits-Finder.de können Sie gezielt nach Fachgebiet und Stadt filtern – ob Dermatologen in Frankfurt, Orthopäden in München oder Neurologen in Berlin.

Ihre Rechte beim Arztwechsel – kurz und klar

Weil darüber oft Unsicherheit herrscht, hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Freie Arztwahl – Sie dürfen zu jedem zugelassenen Vertragsarzt gehen. Niemand kann Sie an eine Praxis binden (§ 76 SGB V).

Recht auf Ihre Unterlagen – Der Arzt muss Ihnen Einsicht und Kopien gewähren (§ 630g BGB). Eine Verweigerung ist rechtswidrig.

Keine Kündigungsfrist – Anders als bei einem Mietvertrag oder Fitnessstudio gibt es keine Frist. Sie können von heute auf morgen wechseln.

Kein Recht auf Aufnahme – Umgekehrt muss der neue Arzt Sie aber nicht annehmen, wenn seine Praxis voll ist. Das hat nichts mit Ihnen persönlich zu tun.

Schweigepflicht bleibt – Ihr alter Arzt darf dem neuen Arzt nichts ohne Ihre Zustimmung mitteilen. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Wechsel.

Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie generell den passenden Arzt finden, hilft Ihnen unser ausführlicher Leitfaden Den richtigen Arzt finden weiter.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinem alten Arzt einen Grund für den Wechsel nennen?

Nein, absolut nicht. Sie sind niemandem Rechenschaft schuldig. Ein einfacher Hinweis, dass Sie die Praxis wechseln und Ihre Unterlagen benötigen, reicht aus. Manche Patienten schreiben eine kurze E-Mail oder rufen an – beides ist in Ordnung. Wenn Ihr Arzt hartnäckig nachfragt oder gar beleidigt reagiert, bestärkt das eigentlich nur die Entscheidung zu wechseln.

Kann ich mitten in einer laufenden Behandlung den Arzt wechseln?

Ja, auch das ist möglich. Allerdings sollten Sie den Wechsel gut vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass der neue Arzt über die laufende Therapie informiert ist, und nehmen Sie alle relevanten Befunde mit. Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck ist Kontinuität in der Medikation besonders wichtig – Ihr neuer Arzt braucht alle Informationen, um nahtlos weiterbehandeln zu können.

Wie lange dauert es, bis die Patientenakte beim neuen Arzt vorliegt?

Wenn Sie die Unterlagen selbst abholen und mitbringen, geht es sofort. Wenn die Praxen die Akte direkt untereinander übertragen sollen (was Ihre schriftliche Einwilligung erfordert), kann das je nach Praxis ein paar Tage bis zwei Wochen dauern. Der schnellste Weg: Fordern Sie Kopien Ihrer Akte an, nehmen Sie sie persönlich mit und übergeben Sie sie beim Ersttermin dem neuen Arzt.

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